
Jetzt ist es also endlich amtlich. Die 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger gilt – und das schon ab dem 1. August diesen Jahres. Das heißt für junge Autofahrer bis 21 und für Fahranfänger in ihrer Probezeit, dass sie absolut kein Alkohol trinken dürfen, wenn sie fahren. Die Strafen bei einem Verstoß sind hart und teuer: Bis zu 1.000 Euro bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, eine Teilnahme an einem Aufbauseminar und eine auf vier Jahre verlängerte Probezeit sind drin. Für mich jedenfalls steht fest: Das ist mir ein Bier in der Disco ganz bestimmt nicht wert. (via SpiegelOnline)
…und Vorsicht mit dem Hustensaft.